Die EU-Kommission hat nun auch den Delegierten Rechtsakt zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Diese sind von den betroffenen Unternehmen bei der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zwingend zu beachten. Damit werden erstmals verbindliche Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU eingeführt.
Die Pilotgruppe „KMU-Reporting“ des DRSC und Rat für Nachhaltige Entwicklung hat in einem gemeinsamen Papier den Informationsbedarf für KMU zusammengefasst.