Generalist oder Spezialist? Die optimale Besetzung des Aufsichtsrats im Wandel
Die Grundlage für neue Financial Experte Trainings
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist ein immer wiederkehrendes Diskussionsthema: Wie viel Expertenwissen wird tatsächlich benötigt, und wann ist ein Generalist die bessere Wahl? Die Antwort darauf ist ebenso einfach wie differenziert: Es kommt darauf an.
Generalisten und Spezialisten: Die richtige Balance
Die gesamtschuldnerische Haftung spricht klar für eine Besetzung des Aufsichtsrats mit Generalisten, die ein breites Wissen und eine übergeordnete Perspektive mitbringen. Doch in der Praxis zeigt sich, dass in der Ausschussarbeit spezifische Fachkompetenzen unabdingbar sind. Hier braucht es Experten, um mit dem Vorstand auf Augenhöhe strategische Diskussionen führen und fundierte Entscheidungen treffen zu können.
Finanzexpertise als Schlüsselkompetenz
Ein besonderes Augenmerk gilt der Finanzexpertise, die der Gesetzgeber explizit fordert: Unternehmen von öffentlichem Interesse müssen mindestens zwei sogenannte Financial Experts benennen. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) definiert diese Expertise klar: Gefragt sind berufliche Erfahrungen und tiefgehendes Wissen. Dies sind Fähigkeiten, die sich nicht allein durch Trainings erlernen lassen, sondern eine ausgeprägte Könnenskultur voraussetzen.
Doch auch hier ist Vorsicht geboten: Fachwissen darf nicht ausschließlich in den Händen weniger Experten liegen. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats sollte ein grundlegendes Verständnis für Risiken und Chancen mitbringen – insbesondere im Bereich strategischer Rechnungslegung. Bei börsennotierten Unternehmen gehören dazu vertiefte Kenntnisse der IFRS, die über oberflächliche Schlagworte hinausgehen.
Qualifizierung: Der Schlüssel zur zukunftssicheren Arbeit im Aufsichtsrat
Die kontinuierliche Qualifizierung und Kompetenzentwicklung des Aufsichtsrats wird immer wichtiger. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sind innovative und praxisnahe Weiterbildungsformate unverzichtbar.
Ein Beispiel hierfür ist der Mini MBA for Audit Committee Members, den wir in Zusammenarbeit mit Deloitte entwickelt haben. Dieser umfassende Lehrgang baut auf dem „Qualifizierten Aufsichtsrat“ auf und vertieft Themen wie Risikomanagement, Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Teilnehmer erlangen nicht nur vertiefte fachliche Kenntnisse, sondern können den Lehrgang optional mit der Prüfung zum „Fachaufsichtsrat im Prüfungsausschuss“ der Deutschen Börse abschließen.
Neue Herausforderungen in der Rechnungslegung
Die rasanten Veränderungen in der Rechnungslegung stellen auch Finanzvorstände vor neue Herausforderungen. Die Verknüpfung von ESRS (European Sustainability Reporting Standards) und IFRS bringt eine völlig neue Dimension der Finanzberichterstattung mit sich, die Unternehmen und Prüfer gleichermaßen fordert. Die fehlende Erfahrungsbasis in diesem Bereich macht den Austausch umso wichtiger.
Um diesen Bedarf zu decken, haben wir gemeinsam mit Deloitte einen Erfahrungsaustausch für CFOs und Prüfungsausschuss-Vorsitzende ins Leben gerufen. Ergänzt durch Individualtrainings dient dieses Format nicht nur der Wissensvermittlung, sondern ist auch Zulassungskriterium für die Prüfung zum „Financial Expert“ bei der Deutschen Börse.
Fazit
Die Anforderungen an die Zusammensetzung und Qualifizierung des Aufsichtsrats entwickeln sich stetig weiter. Eine ausgewogene Mischung aus Generalisten und Spezialisten ist entscheidend, um den vielfältigen Herausforderungen gerecht zu werden. Gleichzeitig rückt die kontinuierliche Weiterbildung in den Fokus – und hier bieten wir mit unseren innovativen Formaten den optimalen Support, um Sie und Ihr Gremium fit für die Zukunft zu machen.