Zum Jahresende sind einige Gesetzgebungsverfahren mit AR-Relevanz noch auf den Weg gebracht worden. Hier ein kurzer Überblick, was im Jahr 2023 auf Unternehmen und Gremien zukommt:
Hinweisgeberschutzgesetz
Was lange währt, wird endlich gut. Das Hinweisgeberschutzgesetz hat den Bundestag am 16. Dezember 2022 passiert. Die Zustimmung des Bundesrates wird im Februar 2023 erwartet. Mit der Zustimmung des Bundesrates tritt das Hinweisgeberschutzgesetz drei Monate nach Verabschiedung in Kraft.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wurde bereits im Jahr 2021 verabschiedet und tritt nun zum 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in Kraft. Bereits ein Jahr später, also ab dem 1. Januar 2024, wird der Anwendungskreis auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern erweitert.
Corporate Social Due Diligence Directive (CSDDD)
Die Europäische Union legt mit der CSDDD in Sachen Lieferkettensorgfaltspflichten nach. Der EU-Rat hat bereits im 4. Quartal 2022 dem vorliegenden Gesetzesentwurf zugestimmt. Die Zustimmung des EU-Parlamentes wird zeitnah erwartet. Die Überführung in deutsches Recht muss zwar anschließend noch erfolgen, wird aber aufgrund des bereits vorliegenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sehr zeitnah erwartet. Damit unterliegen auch Unternehmen mit 250 Mitarbeitern den verschärften Anforderungen zur Überwachung der Lieferkette.
Corporate Social Reporting Directive (CSRD)
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung geht mit der CSRD in die nächste Phase. Die CSRD wurde bereits am 14. Dezember im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt damit Anfang Januar 2023 in Kraft. Die Überführung in nationales Recht muss spätestens innerhalb von 18 Monaten erfolgen. Das ist aber kein Grund zur Entspannung. Die Vorbereitung auf die Berichtsanforderungen erfordert einen zeitlichen Vorlauf.
European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
Die CSRD liefert die Vorgaben, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definieren die Inhalte. Die Berichtsstandards greifen bestehende Rahmenwerke wie GRI, SASB und TCFD auf und setzen für verpflichtende Berichterstattung neue Maßstäbe wie die doppelte Wesentlichkeit.
Die fertigen Entwürfe wurden am 23. November der Europäischen Kommission übergeben.
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Unser nächster Expertentalk am 2. Februar 2022 steht ganz unter dem Motto: Lieferkettensorgfaltspflichten – was kommt auf Unternehmen zu?
Unsere Experten geben einen Überblick zum gesetzlichen Pflichtenkatalog und zeigen Lösungen für Unternehmen auf.