Am 1. Juni 2023 hat das Europäische Parlament seine Position für die bevorstehenden interinstitutionellen Verhandlungen (sog. Trilog-Verhandlungen) festgelegt.
Der federführende Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hatte bereits am 25. April 2023 über den Bericht abgestimmt und alle im JURI-Bericht enthaltenen Änderungsanträge wurden angenommen.
Bei der Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments haben 366 Abgeordnete die Richtlinie befürwortet, 225 Abgeordnete haben dagegen gestimmt und 38 Abgeordnete haben sich enthalten. Die Richtlinie wurde maßgeblich von den EVP-Abgeordneten abgelehnt, die wiederholt auf die schädlichen Konsequenzen für die Wirtschaft hingewiesen haben.
Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich, der Unternehmen in drei Stufen einteilt, ist abhängig von der Anzahl der Beschäftigten und dem globalen Jahresumsatz:
- Drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie – Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten und mindestens 300 Millionen Euro globalem Jahresumsatz.
- Vier Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie – Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro globalem Jahresumsatz.
- Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie – Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten und mindestens 40 Millionen Euro globalem Jahresumsatz.
Wertschöpfungskette
Die Sorgfaltspflichten sollen für die eigenen Unternehmenstätigkeiten, Waren und Dienstleistungen sowie die von Tochterunternehmen und das Handeln von Unternehmen in einer Geschäftsbeziehung entlang der Wertschöpfungskette (Zulieferer und Kunden) gelten, wobei das nicht auf direkte Geschäftsbeziehungen beschränkt ist. Die nachgelagerte Nutzung („downstream use“) ist teilweise ausgenommen. Verkauf, Vertrieb, Transport, Lagerung und Abfallbehandlung der Produkte durch Dritte sind jedoch voll erfasst.
Regelwerke
Zur Bemessung der einzuhaltenden Standards im Bereich Menschenrechte und Umwelt gibt das Regelwerk eine Vielzahl von Standards vor. Die Liste der einzuhaltenden Standards und Regelwerke hat sich gegenüber der ursprünglichen Fassung deutlich erweitert: Sie umfasst nun 23 Umwelt- und Menschenrechte, 29 Menschenrechtskonventionen und -erklärungen sowie 15 Umwelt- und Klimaschutzkonventionen.
Zivilrechtliche Haftung und Beweislastumkehr
Die Richtlinie sieht auch eine zivilrechtliche Haftung vor, wenn Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten nicht nachkommen und daraus Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden resultieren. Mit Klagen gegen Unternehmen können auch Gewerkschaften, NGOs oder andere im öffentlichen Interesse handelnde Akteure beauftragt werden. Zusätzlich sollen Mitgliedstaaten auch eine Beweislastumkehr einführen können.
Next Steps
Der Bericht wurde an den Rechtsausschuss zurückverwiesen, um die Trilog-Verhandlungen unter der schwedischen Ratspräsidentschaft am 8. und 9. Juni 2023 zu beginnen und unter der spanischen Ratspräsidentschaft ab dem 1. Juli 2023 fortzusetzen. Bis Ende 2023 und vor der nächsten EP-Wahl im Mai 2024 soll der endgültige Text zwischen den drei EU-Institutionen vereinbart werden.
Quelle: vbw Bayern