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ESG-Regulatorik – Impulse für die Umsetzung

Zu der Fragestellung, ob die anstehenden Herausforderungen in Sachen ESG sinnvoll sind oder nicht, können vielfältige Diskussionen geführt werden.

Fakt bleibt: Die ESG-Regulatorik ist Gesetz und muss von den Gesellschaften umgesetzt werden. Der Unterschied liegt lediglich darin, zu welchem Zeitpunkt eine Gesellschaft unter die gesetzlichen Anforderungen fällt und ob man bereits etablierte Prozesse im Unternehmen vorweisen kann.

Berater und Wirtschaftsprüfer nehmen die aktuelle Situation allerdings oft zum Anlass, um umfassende Beratungspakete zu verkaufen und die Honorare für die Abschlussprüfung zu erhöhen.

Wir wollen hier einen Gegentrend setzen und aufzeigen, was Unternehmen tatsächlich in Sachen ESRS brauchen und wie sich Unternehmen für die Zukunft aufstellen müssen.

1. Wissen auf Augenhöhe: Qualifizierung der internen Ressourcen ein Muss

Die ESRS sind für alle Akteure neu. Das gilt eben auch für die Wirtschaftsprüfer, die sich ebenfalls erst in die Materie einarbeiten müssen.

Unternehmen sollten sich zu Beginn an dafür entscheiden, auch inhouse Gesprächspartner auf Augenhöhe im Dialog mit dem Abschlussprüfer aufzubauen. Denn die Grundlage der ESRS ist das Prinzip der Wesentlichkeit. Wer, wenn nicht die internen Accounting Spezialisten, sollten hier den besten Überblick haben. Eine zielgerichtete Argumentation setzt aber ein ganzheitliches Wissen zu den Transparenzvorgaben der ESRS voraus.

Tipp Nummer 1:

Qualifizierung ist die Grundlage für einen professionellen Jahresabschlussprozess.

2. Financial Reporting und ESRS Reporting: Der Aufbau von IT-Prozessen

Das Ziel der nicht finanziellen Berichterstattung ist die Schaffung von Transparenz und Vergleichbarkeit. Damit gehen die Anforderungen an das ESRS Reporting Hand in Hand mit dem Financial Reporting.

Die größte Herausforderung bleibt die Datenbeschaffung. Allerdings sollte man hier die Möglichkeiten der ESRS auch ausnutzen. Berichtspflichtig sind nur die Aspekte und KPIs, die aus der Wesentlichkeitsanalyse abzuleiten sind. Die Kunst liegt also darin, die richtigen KPIs zu berichten und eine gesetzeskonforme Struktur zu wählen.

Häufig sind die erforderlichen Daten jedoch nicht in den bestehenden IT-Systemen hinterlegt. Insofern gilt es – ausgehend von der Wesentlichkeitsanalyse – eine Datenstruktur für die wesentlichen KPIs zu entwickeln. Vergessen Sie dabei nicht, dass auch die Anforderungen der EU-Taxonomie mit abzubilden sind.

Tipp Nummer 2:

Fangen Sie rechtzeitig damit an, die IT-Prozesse zu identifizieren und anzupassen. Es handelt sich nicht um Rocket Science, kostet aber Zeit.

3. Grundlagen für die Dokumentation schaffen: Die ESRS-Bilanzierungsrichtlinie

Die Abschlussprüfung ist davon geprägt, dass eine aussagekräftige Dokumentation vorgelegt werden kann. Dies gilt gleichermaßen für die Prüfung der nicht finanziellen Erklärung wie für den gesamten Jahresabschluss.

Kostentreiber für die Abschlussprüfung sind oft Fragen der Methodik, der Struktur und der Dokumentation. Umso besser die Vorarbeit der Gesellschaft, umso besser die Kosten- und Prozesssicherheit im Jahresabschlussprozess.

Anerkannte Standards wie der Deutsche Nachhaltigkeitskodex erleichtern die Diskussion mit den Abschlussprüfern, wenn es um den grundsätzlichen Aufbau der nicht finanziellen Erklärung geht.

Tipp Nummer 3:
  • Leitfaden für eine gesetzeskonforme Struktur der nicht finanziellen Erklärung bietet Ihnen der Deutsche Nachhaltigkeitskodex.
  • Die Wesentlichkeitsanalyse ist das Herzstück für die Ableitung der KPIs. Dokumentieren Sie die Methodik und Erfassung der Kennzahlen in einer eigenständigen Bilanzrichtlinie.
4. Die Kür: Mehrwerte über die Regulatorik hinaus schaffen

Als Fazit muss man dennoch festhalten: Die Umsetzung der ESG-Regulatorik wird für Unternehmen erstmals „Geld“ kosten. Der Mehrwert wird aber zwangsläufig kommen: Durch verbesserte Finanzierungskosten, stärkere Mitarbeiterbindung oder als Treiber von Innovation.

Aber nicht jeder Stakeholder wird den Blick in den Jahresabschluss werfen. Holen Sie Ihre Stakeholder an den relevanten Kontaktpunkten ab.

Tipp Nummer 4:

Bauen Sie über das gesetzlich geforderte Reporting eine zielgruppengerechte Kommunikation auf, um Mehrwerte außerhalb der Finanzindustrie sichtbar zu machen.

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