Die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht auf einen Blick
Am 24. Juli 2024 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht beschlossen. Das Gesetz bringt wichtige Regelungen für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und weitreichende Auswirkungen für Unternehmen, die künftig zur Nachhaltigkeits- berichterstattung verpflichtet sind. Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer: In Deutschland wird die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichtes beim …
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