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Aufsichtsratskompetenzen – Auf dem Weg in die standardisierte Transparenz

Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2022/2023 verpflichtet der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) deutsche börsennotierte Unternehmen zum Ausweis der individuellen Kompetenzen ihrer Aufsichtsräte. In einer jetzt vorgelegten Analyse haben das auf Optimierung der Aufsichtsratsarbeit spezialisierte European Center for Board Effectiveness ECBE und die auf Corporate Governance & strategisches HR-Management fokussierte Unternehmensberatung hkp/// group basierend auf Geschäftsberichtsangaben erstmals die Qualifikationsmatrizen der in den Börsen-Indices DAX, MDAX und SDAX geführten 160 Unternehmen analysiert.

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